Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Inklusion im Netz durch BFSG: Die Grenzen von Overlay-Tools und vollumfassende Lösungen

  • Ellen Beiker
  • 11.09.2025
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz _Titelbild_Esono

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Barrierefreiheit richtig umsetzen: Warum Overlay-Tools nicht ausreichen

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und mit ihm die Pflicht für viele Unternehmen, ihre Websites und Webshops barrierefrei zu gestalten. In den vergangenen Wochen haben wir als Agentur zahlreiche Anfragen erhalten, vor allem von Betreiber:innen, die erst sehr spät erfahren haben, dass sie vom BFSG betroffen sind. Häufig stand dabei die Frage im Raum: „Können wir das nicht schnell mit einem Overlay-Tool lösen?“


Ich persönlich finde solche Tools auf den ersten Blick durchaus charmant. Sie Sieversprechen geringe Kosten, sind schnell eingebunden, und man bekommt ein Icon mit Menü aufs Frontend. Aber besonders im eCommerce und auf mobilen Geräten empfinde ich die User Experience (UX) als schlicht katastrophal. Die Bedienbarkeit leidet, das Design wirkt überlagert, und das Vertrauen der User wird nicht gestärkt, sondern eher gestört.


Nachdem wir uns bei Esono intensiver mit dem Thema auseinandergesetzt haben, sind wir auf die gemeinsame Einschätzung der Überwachungsstellen von Bund und Ländern (Stand: März 2025) gestoßen. Und dort steht ziemlich klar: Overlay-Tools lösen das Problem nicht, teilweise sogar das Gegenteil: Sie schaffen teilweise sogar neue Barrieren und führen nicht zur rechtssicheren BFSG-Konformität.


Diesen Aspekt möchten wir in diesem Artikel kritisch beleuchten und zeigen, wie Unternehmen ihre Webangebote nachhaltig, benutzerfreundlich und gesetzeskonform barrierefrei gestalten können.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Sinne des BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 unter anderem Webshops, Webseiten und digitale Dienstleistungen, barrierefrei zugänglich zu sein. Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im digitalen Raum zu ermöglichen.

Barrierefreiheit im Web umfasst dabei mehr als nur große Schrift oder kontrastreiche Farben. Es geht u.a. um:

  • Strukturierten HTML-Code mit semantischen Elementen
  • Tastaturnavigation
  • Screenreader-Kompatibilität
  • Alternativtexte für Bilder
  • Verzicht auf visuelle-only Inhalte oder Animationen ohne Kontrolle

Ein BFSG-konformer Onlineshop muss so gestaltet sein, dass ihn auch Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen nutzen können, ohne aufgrund technischer Barrieren auf externe Tools angewiesen zu sein.

Overlay-Tools: Schnelllösung mit Tücken

Overlay-Tools wie AccessiBe, UserWay oder EqualWeb fügen einer bestehenden Webseite ein Zusatzprogramm hinzu. Dieses Programm zeigt ein kleines Menü oder Symbol, über das Nutzerinnen und Nutzer verschiedene Funktionen aufrufen können – zum Beispiel den Kontrast ändern, die Schrift vergrößern oder sich Texte vorlesen lassen.


Das klingt zunächst nach einer praktischen Lösung. Bei genauerem Hinsehen zeigen sich jedoch Probleme.


Die Einschätzung der Überwachungsstellen zu Overlay-Tools

In der Veröffentlichung „Einschätzung von Overlaytools“ vom 12. März 2024 nehmen die Überwachungsstellen von Bund und Ländern klar Stellung: Overlay-Tools erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht.


Wichtige Kritikpunkte:

  • Unzuverlässige Wirkung: Die Tools sind oft nur kosmetisch wirksam, greifen aber nicht tief genug in den Quellcode ein, um echte Barrierefreiheit zu gewährleisten. Dies hat im Regelfall auch kaum überwindbare technische Hintergründe.
  • Barrieren werden nicht wirklich entfernt: Diese Tools fügen der Webseite nur zusätzliche Funktionen hinzu, beheben aber die eigentlichen Probleme im Aufbau oder in der Programmierung nicht. Menschen, die zum Beispiel einen Screenreader benutzen, können viele Inhalte trotzdem nicht richtig nutzen.
  • Rechtliche Unsicherheit: Die Nutzung eines Overlay-Tools kann nicht als Nachweis für BFSG-Konformität gelten.
  • Nutzerabhängigkeit: Viele Funktionen müssen durch den Nutzer manuell aktiviert werden. Daswiderspricht der Anforderung, dass Webseiten von sich aus barrierefrei sein müssen.
  • Nicht alle können die Tools nutzen: Manche Menschen können oder wollen die Zusatzfunktionen gar nicht bedienen, etwa weil sie schwer zu finden oder kompliziert zu benutzen sind. Besonders für blinde Nutzerinnen und Nutzer sind solche Tools oft nicht zugänglich.
  • Es kann zu technischen Problemen kommen: Overlay-Tools funktionieren nicht immer gut mit anderen Teilen der Webseite. Das kann dazu führen, dass bestimmte Inhalte nicht mehr richtig angezeigt oder benutzt werden können.

Overlay-Tools können dazu führen, dass Inhalte nicht richtig angezeigt oder genutzt werden. Sie sind deshalb keine echte Alternative zu einer technisch barrierefreien Umsetzung. Solche Lösungen schaffen keine gleichberechtigte Nutzung und entsprechen nicht dem Ziel von Barrierefreiheit und Inklusion.

Was sagen BFSG-Overlay-Anbieter selbst?

Wir haben uns bei einigen Anbietern von Overlay-Lösungen umgesehen und tatsächlich: Viele dieser Tools zielen nicht darauf ab, eine vollständige BFSG-Konformität herzustellen, sondern lediglich bestimmte Barrieren zu reduzieren. Eye-Able® schreibt in einer eigenen Stellungsnahme ganz offen, dass ihre Assistenzsoftware „nicht das Ziel [hat], EN 301 549 oder WCAG konform zu machen“. Stattdessen verstehen sie ihre Lösung als modulare Unterstützung, bestehend aus Assistenzfunktionen, Prüfsoftware und manuellen Tests. Demnach als ergänzendes Werkzeug, nicht als vollständige Lösung zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.

Technisch barrierefrei statt kosmetisch: Unsere Lösung für Webshops & digitale Anwendungen

Bei Esono setzen wir nicht auf symbolische Maßnahmen, sondern auf nachhaltig umgesetzte Barrierefreiheit im Quellcode. Denn echte, inklusive digitale Teilhabe beginnt dort, wo Strukturen, Inhalte und Funktionen von Grund auf konsequent auf Zugänglichkeit für jeden ausgelegt sind. Wir begleiten Unternehmen aus Mittelstand und E-Commerce bei der rechtssicheren Umsetzung ihrer Weblösungen. Von der ersten Analyse bis zum Go-Live und darüber hinaus.


Unsere Erfahrung zeigt: Eine technisch barrierefreie Website oder ein barrierefreier Webshop ist nicht nur BFSG-konform, sondern auch performanter, suchmaschinenfreundlicher und kundenorientierter und das für alle Bedürfnisse der User.

Beratung und WCAG-Audit: Wo stehst Du heute?

Viele unserer BFSG-Projekte beginnen mit der Frage: Wie barrierefrei ist unsere aktuelle Website eigentlich?


Als Einstieg bieten wir strukturierte WCAG-Audits und Barrierefreiheitsaudits für Webshops nach dem Standard WCAG 2.1 (Level AA) an. Praxisnah, nachvollziehbar und auf Ihre Systemlandschaft abgestimmt. Wir prüfen u. a.:

  1. Struktur und Semantik des HTML
  2. Kontrastverhältnisse und visuelle Gestaltung
  3. Navigierbarkeit per Tastatur
  4. Screenreader-Kompatibilität
  5. Formular-Usability und Fehlermeldungen
  6. PDF- oder Medieninhalte

Am Ende erhältst Du einen übersichtlichen Maßnahmenplan. Dieser ist priorisiert, technisch begründet und für Ihre Entwickler oder unser Team direkt umsetzbar.

Technische Umsetzung: Barrierefreiheit im Code – nicht im Overlay

Statt fremde Overlays über Ihre Website zu legen, entwickeln wir von Grund auf barrierefreie Templates, Komponenten und Benutzeroberflächen. Dabei arbeiten wir je nach System mit Shopware, Symfony, Laravel oder individuellen Frameworks.


Wir legen besonderen Wert auf:

  • sauberen, semantischen Quellcode (HTML5, ARIA, Tabindex etc.)
  • barrierefreie UI-Komponenten (Navigation, Slider, Modals, etc.)
  • CMS- und Shop-kompatible Lösungen, die im Alltag pflegbar bleiben
  • Optional auch Integration in bestehende CI/CD-Pipelines mit automatisierten Prüfungen

Das Ergebnis: Eine barrierefreie Weblösung, die den gesetzlichen Anforderungen genügt. Ohne Workarounds, ohne visuelle Überlagerung, ohne Frustration für die User.

Lassen Sie uns sprechen:wir machen Ihren Webshop barrierefrei und BFSG-konform

Gestalten Sie Ihre Website oder Ihren Webshop so, dass sie für alle Menschen zugänglich und benutzerfreundlich sind. Inklusion schafft nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern bietet jedem Nutzer das beste Erlebnis und eröffnet Ihnen neue Chancen.


Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Seite die Anforderungen des BFSG erfüllt oder Ihr Projekt schnell barrierefrei werden muss, unterstützen wir Sie gerne individuell. Nehmen Sie einfach per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf und wir finden gemeinsam Lösungen für Verbesserungen im Live-Betrieb oder für neue barrierefreie Weblösungen.


Unsere praxisnahe und technische Expertise sorgt dafür, dass Ihre Website wirklich für alle funktioniert und Ihre Reichweite deutlich wächst. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um mehr Nutzerfreundlichkeit und echte Inklusion zu erreichen. Schreiben Sie uns oder rufen Sie jetzt an. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.