Tagging & Tracking

Google Tag Manager nur mit Consent: Verwaltungsgericht erklärt Einsatz ohne Einwilligung für rechtswidrig

  • Sven Jansen
  • 20.06.2025

Gerichtsurteil zum Google Tag Manager: Ohne Einwilligung rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Hannover hat am 19.03.2025 (Az. 10 A 5385/22) ein wichtiges Urteil gefällt:
Der Einsatz des Google Tag Managers (GTM) ist ohne vorherige Einwilligung der Nutzer nicht zulässig.

Der Auslöser: Ein Medienunternehmen aus Niedersachsen hatte den GTM eingebunden, ohne vorab die Zustimmung der Besucher einzuholen. Der Landesdatenschutzbeauftragte sah darin einen Verstoß gegen die DSGVO – und bekam nun recht.

Warum ist das relevant?

Der GTM überträgt beim Laden IP-Adressen an Google – also personenbezogene Daten. Und: Webseiten funktionieren auch ohne ihn.
Damit ist klar: GTM ist nicht technisch notwendig und bedarf einer ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Viele Unternehmen laden GTM-Tags allerdings bereits vor der Zustimmung – was laut Gericht nicht zulässig ist. Damit wird jede Seite, die ihre Tags nicht sauber steuert, zur datenschutzrechtlichen Stolperfalle.

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Die Botschaft ist eindeutig: Keine Tags ohne Consent!

  • Consent Management Plattform (CMP) ist Pflicht
  • Der GTM von Google darf erst nach gültiger Zustimmung laden
  • Datenschutzkonforme Konfiguration ist nicht optional, sondern rechtlich verpflichtend

Unsere Alternative: Self hosted Tagging & Consent auf eurer Seite

Wir haben verstanden, worauf es ankommt – und liefern mit unserer self hosted SST-Lösung genau das:

  • Keine versteckte Datenübertragung an Dritte
  • Vollständige Kontrolle über alle Tags & Trigger
  • Hosting und Datenverarbeitung auf EU-Servern oder beim Kunden
  • Volle Nachvollziehbarkeit & Audit-Logs

Mit unserer Lösung behaltet ihr die Hoheit über die Daten – und vermeidet teure Fehler durch unbewusste Google-Kommunikation im Hintergrund.

Fazit

Das Urteil macht klar: Auch „unsichtbare“ Tools wie der GTM sind datenschutzrechtlich relevant – und ohne Zustimmung nicht erlaubt.

Wer nicht riskieren will, zur nächsten Abmahnungsvorlage zu werden, braucht echte Kontrolle.
Unsere self hosted SST-Lösung bringt euch genau das: Sicherheit, Transparenz und volle DSGVO-Konformität.

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