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Neue EU-Verpackungsverordnung: Was sich für den E-Commerce ändert

Nahaufnahme wie jemand auf einem Tisch ein Pakt mit Paketband zuklebt. Auf dem Tisch liegen noch weitere Pakete
  • Hannah Fligge
  • 03.11.2026

Ein kleines Produkt, ein großer Versandkarton und jede Menge Füllmaterial. Was im Onlinehandel häufig zum Alltag gehört, ist Teil eines größeren Problems: Allein 2023 entstanden in der EU laut Eurostat rund 79,7 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle. Hinzu kommen schwer recycelbare Materialien und unterschiedliche nationale Vorschriften, die den Handel innerhalb der EU erschweren.

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) will die EU gegensteuern. Verpackungen sollen künftig ressourcenschonender gestaltet, Abfälle reduziert und Materialien besser wiederverwertet werden. Seit August 2026 gelten nun die ersten neuen Anforderungen. Für Onlinehändler betrifft das nicht nur die Verpackung selbst, sondern möglicherweise auch Versandprozesse und die dahinterliegenden IT-Systeme.

Was regelt die neue EU-Verpackungsverordnung?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und wird seit dem 12. August 2026 grundsätzlich angewendet. Sie schafft einheitlichere Anforderungen an Verpackungen innerhalb der EU. Viele ihrer Vorgaben werden allerdings erst in den kommenden Jahren verbindlich. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

  • Weniger Verpackungsmaterial: Verpackungen sollen auf das notwendige Maß reduziert werden. Für bestimmte Versand-, Transport- und Sammelverpackungen gilt künftig ein maximaler Leerraumanteil von 50 Prozent. Diese Vorgabe greift frühestens ab 2030.

  • Bessere Recyclingfähigkeit: Ab 2030 müssen Verpackungen strengere Anforderungen an ihre Recyclingfähigkeit erfüllen. Zudem gelten für bestimmte Kunststofferpackungen Mindestanteile an recyceltem Material.

  • Mehr Wiederverwendung: Für ausgewählte Verpackungsarten, insbesondere im Transportbereich, werden Wiederverwendungsanforderungen und Mehrwegquoten eingeführt

  • Einheitliche Kennzeichnung: Neue Kennzeichnungen auf Verpackungen sollen die Materialzusammensetzung verständlicher machen und die richtige Entsorgung erleichtern. Das betrifft auch Versandkartons im Onlinehandel. Die Vorgaben gelten frühestens ab August 2028.

  • Dokumentationspflichten: Unternehmen müssen je nach ihrer Rolle nachweisen können, dass ihre Verpackungen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dazu gehören beispielsweise Angaben zu verwendeten Materialien und zur Recyclingfähigkeit. Auch Versandverpackungen im Onlinehandel sind davon betroffen.

Person am Schreibtisch arbeitet konzentriert an einem Computerbildschirm in einem Büro.

Zu viel Luft im Karton? Was sich beim Onlineversand ändern muss

Im E-Commerce zählt eine schnelle und reibungslose Bestellabwicklung. Doch spätestens beim Verpacken zeigt sich häufig ein Problem: Die verfügbaren Versandkartons passen nicht optimal zu den bestellten Produkten. Gerade bei Onlineshops mit einem breiten Sortiment und unterschiedlichen Bestellkombinationen entsteht dadurch unnötiger Leerraum. Das erhöht den Materialverbrauch und kann zusätzliche Versandkosten verursachen.

Mit den künftigen Vorgaben zur Verpackungsminimierung rückt deshalb auch die Verpackungsauswahl im Onlinehandel stärker in den Fokus. Eine Möglichkeit, diesen Prozess zu verbessern, ist die automatisierte Verpackungsauswahl.

Dafür können Produktabmessungen, Bestellmengen und verfügbare Kartongrößen aus Shopsystem, ERP und Lagerverwaltung miteinander verknüpft werden. Auf Grundlage dieser Daten lässt sich automatisch eine geeignete Versandverpackung vorschlagen, die bei der Kommissionierung und Verpackung berücksichtigt wird. Besonders bei einem hohen Bestellaufkommen kann das die Versandabwicklung erleichtern. Mitarbeitende müssen passende Kartongrößen nicht für jede Bestellung selbst ermitteln, während sich Leerraum und Materialverbrauch gezielter reduzieren lassen.

Fazit: Verpackungsregeln betreffen auch digitale Prozesse

Die neue EU-Verpackungsverordnung zeigt: Nachhaltige Verpackungen beginnen nicht erst beim Versandkarton. Auch die Prozesse dahinter müssen mitgedacht werden. Für Onlinehändler bedeutet das, bestehende Abläufe zu überprüfen, Verpackungsdaten zuverlässig zu verwalten und Versandprozesse gegebenenfalls anzupassen. Dabei geht es nicht nur darum, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Die neuen Anforderungen bieten auch die Gelegenheit, manuelle Arbeitsschritte zu reduzieren und digitale Systeme besser zu vernetzen.

Die entscheidende Frage ist deshalb nicht nur, welche Verpackung künftig verwendet wird, sondern auch, wie effizient die Prozesse dahinter organisiert sind.

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