Was Onlinehändler jetzt zur neuen EU-Informationspflicht wissen müssen
Ab dem 27. September 2026 müssen Onlinehändler neue Informationspflichten zur gesetzlichen Gewährleistung erfüllen. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825, die Verbraucher besser über ihre Rechte informieren soll.
Für Händler bedeutet das vor allem eines: Die Anforderungen müssen technisch korrekt im Shop umgesetzt werden.
Wer die Umsetzung erst kurz vor Inkrafttreten angeht, riskiert unnötigen Aufwand in Shop, Checkout und Produktdatenmanagement.
Was sich bei Gewährleistungsinformationen für Händler ändert
Künftig müssen Händler standardisierte Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung bereitstellen. Zusätzlich gelten neue Vorgaben für die Darstellung bestimmter Herstellergarantien.
Die Regelung soll sicherstellen, dass Verbraucher nachvollziehen können, welche Rechte ihnen gesetzlich zustehen und welche Leistungen freiwillig durch Hersteller oder Händler angeboten werden.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung:
- Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung.
Beide Informationen müssen künftig klar voneinander getrennt dargestellt werden.
Wo im Online-Shop die Gewährleistungsinformationen angezeigt werden müssen
Die Informationen dürfen nicht lediglich in den AGB oder auf einer versteckten Serviceseite hinterlegt werden.
Für Onlinehändler relevant sind insbesondere:
- Produktdetailseiten
- Warenkorb
- Checkout-Prozess
Je nach Shop-System kann dies Anpassungen an Templates, Produktinformationen oder Frontend-Komponenten erforderlich machen.
Warum die neue EU-Pflicht ein technisches Thema ist
Die eigentliche Herausforderung liegt nicht in den vorgeschriebenen Texten, sondern in der technischen Umsetzung. Viele Unternehmen müssen zunächst klären, welche Produkte betroffen sind, woher die erforderlichen Gewährleistungs- und Garantieinformationen stammen und ob diese Daten bereits strukturiert verwaltet werden. Ebenso wichtig ist die Frage, wie die Informationen zuverlässig in den Shop gelangen und über alle relevanten Kanäle hinweg korrekt ausgespielt werden.
Gerade in gewachsenen Systemlandschaften arbeiten Shop-Systeme, ERP, PIM und weitere Datenquellen eng zusammen. Häufig liegen Garantieinformationen nicht zentral vor, Herstellerdaten sind unvollständig oder Produktinformationen werden manuell gepflegt. Dadurch entsteht zusätzlicher Aufwand, sobald rechtlich relevante Inhalte an mehreren Stellen synchronisiert und aktuell gehalten werden müssen. Je größer das Sortiment und je komplexer die Systemarchitektur, desto wichtiger werden saubere Datenstrukturen und automatisierte Prozesse.
Wenn Sie prüfen möchten, welche Auswirkungen die neuen Anforderungen auf Ihre Shop- und Systemlandschaft haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Analyse und Umsetzung.
Was Händler jetzt tun sollten
Auch wenn die Regelung erst im September in Kraft tritt, lohnt sich eine frühzeitige Prüfung der bestehenden Systeme und Prozesse.
Folgende Punkte sollten auf die Agenda:
- Betroffene Produktgruppen identifizieren.
- Datenquellen für Gewährleistungs- und Garantieinformationen prüfen.
- Produktdatenmodell bewerten.
- Shop- und Checkout-Prozesse analysieren.
- Notwendige technische Anpassungen in die Roadmap aufnehmen.
So lassen sich spätere Sonderlösungen und unnötiger Zeitdruck vermeiden.
Zusammenfassung der Gewährleistungsinformationen im Online-Shop
Die neue EU-Regelung zu Gewährleistungsinformationen tritt Ende September 2026 in Kraft und ist kein großes Compliance-Projekt, betrifft aber zentrale Prozesse im Onlinehandel.
Unternehmen, die Produktdaten, Garantien und Shop-Prozesse bereits heute sauber strukturiert aufbauen, können die Anforderungen mit überschaubarem Aufwand erfüllen.
Wer erst kurz vor Inkrafttreten reagiert, wird deutlich mehr Aufwand in Shop-Anpassungen, Datenpflege und Testing investieren müssen.
Esono unterstützt mittelständische Unternehmen dabei, regulatorische Anforderungen technisch sauber in bestehende Shop- und Systemlandschaften zu integrieren. Von der Analyse über die Datenstruktur bis zur Umsetzung sorgen wir dafür, dass neue Anforderungen beherrschbar bleiben und nicht zu kurzfristigen Baustellen werden.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle juristische Beratung.
FAQ: Häufige Fragen zur neuen EU-Pflicht für Gewährleistungsinformationen
Die neuen Vorgaben gelten ab dem 27. September 2026. Ab diesem Zeitpunkt müssen betroffene Händler die vorgeschriebenen Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung bereitstellen.
Die Umsetzung erfolgt in der Regel über Anpassungen an Shop-Systemen, Produktdaten, Templates sowie Schnittstellen zu ERP- oder PIM-Systemen. Voraussetzung ist, dass die benötigten Informationen strukturiert vorliegen und automatisiert ausgespielt werden können.
Die Informationen müssen Verbrauchern vor Abschluss der Bestellung leicht zugänglich sein. Je nach Anwendungsfall können Produktdetailseite, Warenkorb oder Checkout betroffen sein.
Die gesetzliche Gewährleistung ist ein Verbraucherrecht und gilt automatisch beim Kauf. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung eines Herstellers oder Händlers.
Betroffen sind grundsätzlich Händler, die Waren an Verbraucher innerhalb der EU verkaufen. Dazu gehören auch viele B2C-Onlineshops im Mittelstand.