Produktinformationen im digitalen Verkauf

Digitaler Produktpass: Bedeutung für den E-Commerce

  • Ellen Beiker
  • 06.08.2026
Digitaler Produktpass_EU
Laptop zeigt Bestellübersicht einer Webseite mit Artikeln und Status. Daneben ist eine Tasse Kaffee, im Hintergrund eine Pflanze.

Der Produktpass wird zur technischen Aufgabe für Onlineshops

Der Digitale Produktpass, kurz DPP, soll Informationen zu einem Produkt über dessen gesamten Lebenszyklus digital verfügbar machen. Für den E-Commerce ist das unmittelbar relevant: Kundinnen und Kunden können einen QR Code auf dem Produkt oder der Verpackung vor dem Onlinekauf nicht aufrufen. Vorgeschriebene Informationen müssen deshalb bereits im digitalen Verkaufsprozess zugänglich sein.

Der Onlineshop wird damit zum technischen Zugangspunkt für den Produktpass. Er muss die Informationen dem richtigen Produkt zuordnen und vor dem Kauf zuverlässig bereitstellen. Die Daten können aus einem PIM, einem ERP-System, Lieferantensystemen oder externen Plattformen stammen.

Für Esono ist der DPP deshalb vor allem ein E-Commerce- und Integrationsthema. Neue Informationspflichten müssen in bestehende Datenstrukturen, Schnittstellen und Shopprozesse übersetzt werden. Ein zusätzlicher Textblock auf der Produktdetailseite wird dafür allein nicht genügen.

Für bestimmte Batterien wird ein digitaler Batteriepass ab dem 18. Februar 2027 verpflichtend. Weitere Produktgruppen sollen schrittweise folgen. Welche Informationen jeweils erforderlich sind und wie sie bereitgestellt werden müssen, legen produktspezifische EU-Regelungen fest. Eine einheitliche Pflicht für sämtliche Produkte besteht derzeit nicht.

Was ist ein Digitaler Produktpass?

Ein Digitaler Produktpass ist ein digitaler Datensatz, der eindeutig mit einem Produkt verbunden ist. Der Zugang erfolgt über einen Datenträger, etwa einen QR Code, und eine dauerhafte Produktkennung.

Welche Informationen enthalten sein müssen, hängt von der jeweiligen Produktgruppe ab. Bei Batterien können dazu technische Eigenschaften, Herstellerangaben, Leistungsdaten sowie Informationen zu Reparatur, Wiederverwendung und Recycling gehören. Für andere Produktgruppen gelten eigene Vorgaben.

Die Daten müssen korrekt, vollständig und aktuell sein. Je nach Anforderung müssen sie strukturiert, maschinenlesbar, durchsuchbar und zwischen verschiedenen Systemen übertragbar sein.

Ein statisches PDF kann einzelne Informationen bereitstellen. Als alleinige technische Grundlage reicht es in der Regel nicht aus. Es löst weder die eindeutige Zuordnung zum richtigen Produkt noch die automatisierte Aktualisierung oder den Datenaustausch zwischen mehreren Systemen.

Verantwortlich für die Erstellung und Richtigkeit des Produktpasses ist grundsätzlich der Wirtschaftsakteur, der das Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Das kann ein Hersteller, Importeur oder ein Unternehmen mit eigener Marke sein. Händler und Online-Marktplätze müssen die notwendigen Zugriffsdaten erhalten, damit der Produktpass im digitalen Verkauf bereitgestellt werden kann.

Warum betrifft der Produktpass den E-Commerce?

Die späteren produktspezifischen Regelungen müssen festlegen, wie Kundinnen und Kunden im Fernabsatz auf den DPP zugreifen können, bevor sie an einen Kauf-, Miet- oder Ratenkaufvertrag gebunden sind.

Damit wird der Produktpass Teil des digitalen Verkaufsprozesses. Naheliegend ist eine Einbindung auf der Produktdetailseite. Ob dort ein sichtbarer Link, ein maschinenlesbarer Verweis oder eine direkte Darstellung ausgewählter Informationen erforderlich wird, ist noch nicht für jede Produktgruppe festgelegt.

Technisch muss der Shop den passenden Produktpass zuverlässig dem richtigen Produkt zuordnen können. Je nach Vorgabe kann sich diese Zuordnung auf ein Modell, eine Charge oder einen einzelnen Artikel beziehen. Produktvarianten und unterschiedliche Ausführungen müssen entsprechend berücksichtigt werden.

Drei Fragen zeigen schnell, wie gut ein Onlineshop darauf vorbereitet ist:

  • Besitzt jedes Produkt eine eindeutige Kennung?
  • Ist klar, welches System die maßgeblichen Produktdaten führt?
  • Können Änderungen automatisiert in den Shop übernommen werden?

Ein nicht erreichbarer oder falsch zugeordneter DPP-Verweis wäre kein redaktionelles Detail. Er würde zeigen, dass die Verbindung zwischen Produkt, Datenquelle und Shop nicht zuverlässig funktioniert.

Die rechtlichen Vorgaben bestimmen, welche Informationen benötigt werden. Die technische Architektur entscheidet, ob diese Informationen korrekt, aktuell und dauerhaft im Onlineshop ankommen.

Welche Produkte sind zuerst betroffen?

Der erste verbindliche Anwendungsfall ist der digitale Batteriepass. Ab dem 18. Februar 2027 benötigen unter anderem Batterien für Elektrofahrzeuge, Batterien für leichte Verkehrsmittel und bestimmte Industriebatterien einen Batteriepass.

Weitere Produktgruppen sollen schrittweise folgen. Verbindliche Anforderungen entstehen jedoch erst durch die jeweiligen produktspezifischen Rechtsakte.

Für Onlinehändler bedeutet das: Nicht angekündigte Zeitpläne sind entscheidend, sondern der Rechtsakt für die eigene Produktgruppe. Erst dann lässt sich seriös beurteilen, welche Anforderungen tatsächlich umzusetzen sind.

Was steht fest und was bleibt offen?

Fest steht:

  • Der DPP wird schrittweise für einzelne Produktgruppen eingeführt.
  • Er wird mit einer dauerhaften Produktkennung verbunden.
  • Auch der Fernabsatz wird berücksichtigt.
  • Händler und Online-Marktplätze müssen den Zugang im digitalen Verkaufsprozess ermöglichen können.
  • Die Daten sollen strukturiert, aktuell und zwischen Systemen übertragbar sein.


Offen sind für zahlreiche Produktgruppen noch:

  • die verpflichtenden Datenfelder
  • die Ebene von Modell, Charge oder Einzelartikel
  • die genaue Darstellung im Onlineshop
  • die Zugriffsrechte für unterschiedliche Nutzergruppen
  • die notwendige Dauer der Datenverfügbarkeit

Eine allgemeingültige Lösung für alle Sortimente lässt sich daraus derzeit nicht ableiten.

Trotzdem lässt sich die technische Ausgangslage schon heute prüfen. Sind Produkte eindeutig identifizierbar? Ist klar, welche Systeme die maßgeblichen Daten führen? Und können externe Informationen später zuverlässig in den Shop integriert werden.

Nahaufnahme einer Person, die online mit einer Kreditkarte auf einem Laptop einkauft. Bildschirm zeigt eine Produktseite.

Fazit: Der DPP ist ein Daten- und Integrationsthema

Technisch anspruchsvoll wird es vor allem dann, wenn Produktdaten über mehrere Systeme verteilt sind, Varianten nicht eindeutig zugeordnet werden können oder externe Datenquellen in den Shop eingebunden werden müssen. Dann sollte zuerst die bestehende Daten- und Systemarchitektur geprüft werden.

Noch ist keine Universallösung für jedes Sortiment sinnvoll. Eine flexible technische Grundlage erleichtert es jedoch, spätere DPP-Anforderungen kontrolliert in bestehende Shopprozesse zu integrieren.

Wer bei Produktkennungen, Datenquellen oder Zuständigkeiten bereits Lücken erkennt, sollte nicht mit der Auswahl einer fertigen DPP-Lösung beginnen. Sinnvoller ist zunächst eine strukturierte Bestandsaufnahme. Welche Schritte sich dafür anbieten, zeigt unser weiterführender Beitrag „Digitaler Produktpass: 6 Schritte für Onlinehändler“.

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